RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0255

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
LAO Wr 1962 §145;

Rechtssatz

Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 6 und 9 zu § 184 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160255.X03

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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