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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Befugnis zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen. Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw. Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 6 und 9 zu § 184 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160255.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011