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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §50;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0172 E 19. Februar 2003 RS 1Stammrechtssatz
Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in Verordnungsform geschieht (Hinweis E 27. Juli 2001, 2001/08/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080072.X01Im RIS seit
05.05.2003