RS Vwgh 2003/3/19 98/08/0072

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §50;
EStG 1988 §15 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0172 E 19. Februar 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies durch die Bewertung der Sachbezüge regelmäßig in Verordnungsform geschieht (Hinweis E 27. Juli 2001, 2001/08/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080072.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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