RS Vwgh 2003/3/19 2002/12/0188

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1 idF 1985/426;
PG 1965 §19 Abs6 idF 1994/665;

Rechtssatz

Der Tatsache der Zahlung einer erhöhten Unterhaltsleistung durch den Verpflichteten in Verbindung mit der Annahme durch die Begünstigte kommt nicht die Bedeutung einer "schriftlichen Vereinbarung" zu (Hinweis E vom 21. Jänner 1998, 95/12/0263).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120188.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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