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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Zwar ist bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht primär der Vertrag maßgebend, auf Grund dessen die Beschäftigung ausgeübt wird, sondern es sind die "wahren Verhältnisse" entscheidend. Den vertraglichen Vereinbarungen kommt aber zunächst die Vermutung ihrer Richtigkeit zu, das heißt die Annahme, dass sie den wahren Sachverhalt widerspiegeln (Hinweis E 16. Mai 2001, 96/08/0200).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080072.X03Im RIS seit
05.05.2003