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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0179 2002/12/0178Rechtssatz
Auch für den Fall der Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 13a Abs. 3 GehG 1956 hat der Verwaltungsgerichtshof bereits zum Ausdruck gebracht, dass bei Übergenüssen an Geldleistungen von der Notwendigkeit der betragsmäßigen Festsetzung dieser Übergenüsse auszugehen ist, weil auch eindeutig geklärt werden müsse, wie die Behörde den von ihr als Übergenuss im Sinne des § 13a GehG 1956 angesprochenen Betrag ermittelt hat (Hinweis E vom 22. Oktober 1990, 89/12/0110, mwN.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120177.X06Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010