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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §17 Abs4;Rechtssatz
Der gegenständliche Antrag auf Akteneinsicht ist im Zuge des Feststellungsverfahrens über das Vorliegen einer qualifizierten Verwendungsänderung gestellt worden - auf den Zusammenhang mit dem Verfahren hat auch der Beschwerdeführer mehrfach hingewiesen. Er wäre daher mit einer bloßen Verfahrensanordnung abzulehnen gewesen; dadurch, dass die belangte Behörde stattdessen eine bescheidförmige Zurückweisung ausgesprochen hat, konnte der Beschwerdeführer aber nicht in Rechten verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X17Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015