RS Vwgh 2003/3/19 2000/12/0110

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs4;
DP/Stmk 1974 §67 Abs4;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
VwGG §34 Abs1 impl;

Rechtssatz

Der gegenständliche Antrag auf Akteneinsicht ist im Zuge des Feststellungsverfahrens über das Vorliegen einer qualifizierten Verwendungsänderung gestellt worden - auf den Zusammenhang mit dem Verfahren hat auch der Beschwerdeführer mehrfach hingewiesen. Er wäre daher mit einer bloßen Verfahrensanordnung abzulehnen gewesen; dadurch, dass die belangte Behörde stattdessen eine bescheidförmige Zurückweisung ausgesprochen hat, konnte der Beschwerdeführer aber nicht in Rechten verletzt werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120110.X17

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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