RS Vwgh 2003/3/19 2002/12/0188

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

20/02 Familienrecht
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

EheG §49;
PG 1965 §19 Abs1a idF 1994/016;

Rechtssatz

§ 19 Abs. 1a PG 1965 stellt (u.a.) darauf ab, ob die regelmäßigen Unterhaltszahlungen auf Grund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geleistet wurden. Der Verwaltungsgerichtshof hat solche gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen bei aus Verschulden eines Ehegatten gemäß § 49 EheG erfolgten Scheidungen erblickt (Hinweis E vom 21. Jänner 1998, 95/12/0263, sowie E vom 13. September 2001, 99/12/0349); dies führte dazu, dass der Anspruch dieses früheren Ehegatten nicht nach dem für ihn schlechteren Titel zu beurteilen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120188.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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