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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §49;Rechtssatz
§ 19 Abs. 1a PG 1965 stellt (u.a.) darauf ab, ob die regelmäßigen Unterhaltszahlungen auf Grund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geleistet wurden. Der Verwaltungsgerichtshof hat solche gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen bei aus Verschulden eines Ehegatten gemäß § 49 EheG erfolgten Scheidungen erblickt (Hinweis E vom 21. Jänner 1998, 95/12/0263, sowie E vom 13. September 2001, 99/12/0349); dies führte dazu, dass der Anspruch dieses früheren Ehegatten nicht nach dem für ihn schlechteren Titel zu beurteilen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120188.X01Im RIS seit
05.05.2003