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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §53 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/08/0146Rechtssatz
Wird die Abzweigung jeweils in der Höhe des Familienzuschlages vorgenommen, so ist diese Höhe als "angemessener Teil" im Sinne des § 53 Abs. 1 AlVG anzusehen (Hinweis E 30. Juni 1998, 95/08/0194). Die Anordnung einer solchen Abzweigung hat bescheidmäßig zu erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080145.X04Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009