RS Vwgh 2003/3/19 98/08/0072

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

HBG §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Arbeitgeber eines Hausbesorgers nach dem Hausbesorgergesetz ist zwar grundsätzlich nur der Hauseigentümer, dies schließt jedoch eine analoge Anwendung der Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes in Fällen, in denen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner eines Hausbesorgers ist (zB der Hausverwalter), nicht aus (Hinweis Dietrich/Tades, Arbeitsrecht, E 2 ff zu § 1 Hausbesorgergesetz).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080072.X05

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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