RS Vfgh 2005/6/22 B1080/03

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Veröffentlicht am 22.06.2005
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gramastetten vom 25.04.02 und 13.02.03, mit der das Örtliche Entwicklungskonzept Nr 1 und der Flächenwidmungsplan Nr 3 beschlossen wurden, soweit die im Ortsteil Pöstlingberg am weitesten im Süden gelegenen und im Süden an das als Bauland-Wohngebiet gewidmete Grundstück Nr 2577/3, KG Gramastetten, angrenzenden Grundstücke als "WE - Bm" ["Gebiete für einen zeitweiligen Wohnbedarf" mit "baulichen Maßnahmen"] gewidmet sind, mit E v 15.06.05, V6/05.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B1080.2003

Dokumentnummer

JFR_09949378_03B01080_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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