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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art135 Abs4;Rechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer meint, aus dem aus Art. 6 Abs. 1 MRK abzuleitenden Recht auf ein Tribunal sei eine Verpflichtung abzuleiten, einen Verordnungsprüfungsantrag beim Verfassungsgerichtshof zu stellen, kann ihm nicht gefolgt werden. Der Beschwerdeführer konnte im vorliegenden Fall über eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG alle Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der angewendeten Verordnung vortragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060105.X02Im RIS seit
06.05.2003