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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Rechtssatz
Dem § 44 Abs. 5 AsylG 1997 kann nicht entnommen werden, dass Asylanträge, die in tragender Weise ausschließlich gemäß § 2 Abs. 2 Z 3 AsylG 1991 (wegen Verfolgungssicherheit in einem Drittstaat) abgewiesen wurden, im Hinblick auf die Änderung der Rechtslage durch das Inkrafttreten des AsylG 1997 (ohne Weiteres) wiederholt werden könnten und derartige Zweitanträge nicht wegen entschiedener Sache zurückzuweisen seien (nähere Begründung im E).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200480.X01Im RIS seit
22.05.2003