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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Insoweit die Nachbarn die Verletzung der Abstandsbestimmungen durch den als "Wintergarten" bezeichneten Zubau zum ("gekuppelten") Altbestand mit der Begründung geltend machen, das vom Grundeigentümer auszuübende Wahlrecht zwischen gekuppelter Bauweise und Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände sei nur dort zugunsten der Kuppelung zulässig, wo auch dem Nachbarn die gekuppelte Bauweise möglich sei, ist ihnen entgegen zu halten, dass sich aus der Definition über die gekuppelte Bebauungsweise in § 4 Z. 17 Stmk. BauG kein Hinweis darauf ergibt, dass das Ausmaß des An-die-Grenze-Bauen-Dürfens u.a. durch die Möglichkeit des Verbauen-Könnens des jeweiligen Nachbarn begrenzt würde.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060086.X04Im RIS seit
07.05.2003