RS Vwgh 2003/3/20 2001/06/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §4 Z17;
BauRallg;

Rechtssatz

Insoweit die Nachbarn die Verletzung der Abstandsbestimmungen durch den als "Wintergarten" bezeichneten Zubau zum ("gekuppelten") Altbestand mit der Begründung geltend machen, das vom Grundeigentümer auszuübende Wahlrecht zwischen gekuppelter Bauweise und Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände sei nur dort zugunsten der Kuppelung zulässig, wo auch dem Nachbarn die gekuppelte Bauweise möglich sei, ist ihnen entgegen zu halten, dass sich aus der Definition über die gekuppelte Bebauungsweise in § 4 Z. 17 Stmk. BauG kein Hinweis darauf ergibt, dass das Ausmaß des An-die-Grenze-Bauen-Dürfens u.a. durch die Möglichkeit des Verbauen-Könnens des jeweiligen Nachbarn begrenzt würde.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060086.X04

Im RIS seit

07.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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