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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Versperrte Fahrzeuge bieten - selbst wenn sie mit einer Alarmanlage ausgerüstet sind - im Allgemeinen nicht die nötige Sicherheit dafür, dass die darin befindlichen Waffen nicht in die Hände unberufener Personen gelangen können (Hinweis E vom 14. Dezember 2000, Zl. 2000/20/0323).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200375.X06Im RIS seit
05.05.2003