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L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege TirolNorm
GSGG §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/07/0148 E 30. November 1982 RS 1(hier: Tir GSLG)Stammrechtssatz
Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einräumung eines Bringungsrechtes nach dem Vlbg GSLG ist jeweils nach den im Einzelfall konkret gegebenen Umständen zu prüfen. Die Begründung, eine bereits bestehende Straße entspreche nicht mehr den "heutigen Vorstellungen und Anforderungen einer ordentlichen Erschließung" reicht dafür nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003070004.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
28.03.2012