RS Vwgh 2003/3/20 2002/07/0134

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §31b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0031 E 10. August 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Unter einer Anlage iSd § 31b WRG ist alles zu verstehen, was durch die Hand des Menschen "angelegt", also errichtet wird. Ablagerungen von Erdaushub, Bauschutt und Gartenabfällen sind daher als Anlage iSd § 31b Abs 1 WRG anzusehen und stellen daher eine Deponie dar (Hinweis E 16.12.1999, 98/07/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070134.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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