RS Vwgh 2003/3/20 2003/20/0004

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §90b Abs4 Z3;

Rechtssatz

Die Botschaft (als im Inland bestehende Vertretungsbehörde) eines EU-Mitgliedstaates ist einem österreichischen allgemeinen Vertretungskörper (vgl. zu diesem Begriff etwa Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht9, Rz 863 und 1176) nicht gleich zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003200004.X02

Im RIS seit

08.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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