RS Vwgh 2003/3/20 2001/06/0098

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Die bloße Unzufriedenheit mit dem Gutachten eines Amtssachverständigen reicht nicht aus, sachliche Bedenken gegen die erstellten Gutachten bzw. gegen den sich darauf gründenden Bescheid zu begründen.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001060098.X02

Im RIS seit

06.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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