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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die bloße Unzufriedenheit mit dem Gutachten eines Amtssachverständigen reicht nicht aus, sachliche Bedenken gegen die erstellten Gutachten bzw. gegen den sich darauf gründenden Bescheid zu begründen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behördefreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060098.X02Im RIS seit
06.05.2003Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015