RS Vwgh 2003/3/20 99/20/0480

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Veröffentlicht am 20.03.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §44 Abs5;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Die Wortfolge "in derselben Sache" des § 44 Abs. 5 AsylG 1997 ist nicht "inhaltsleer". Sie bringt zum Ausdruck, dass ein nach früheren Asylgesetzen ergangener "abweislicher" Bescheid nur dann zur Zurückweisung des neuerlichen Asylantrages führt, wenn er dieselbe Partei betrifft und keine relevanten Sachverhaltsänderungen vorliegen (nähere Begründung im E).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999200480.X02

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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