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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §44 Abs5;Rechtssatz
Die Wortfolge "in derselben Sache" des § 44 Abs. 5 AsylG 1997 ist nicht "inhaltsleer". Sie bringt zum Ausdruck, dass ein nach früheren Asylgesetzen ergangener "abweislicher" Bescheid nur dann zur Zurückweisung des neuerlichen Asylantrages führt, wenn er dieselbe Partei betrifft und keine relevanten Sachverhaltsänderungen vorliegen (nähere Begründung im E).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200480.X02Im RIS seit
22.05.2003