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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Soweit der Beschwerdeführer wegen "Flucht aus der Polizei" Strafverfolgung befürchtet, sind seine Zweifel bezüglich des Umfangs des Amnestiegesetzes vom 5.3.2001 durchaus berechtigt, lässt doch keiner der nach den Feststellungen des Unabhängigen Bundesasylsenates vom Amnestiegesetz erfassten Tatbestände erkennen, dass er auch dieses spezifisch auf die Polizei bezogene Verhalten erfasse. Dass Polizisten im Kriegsfall Kombattantenstatus zukomme, macht das nach den Behauptungen des Beschwerdeführers strafbare Entfernen von der Polizei nicht ohne Weiteres zu einem Wehrdelikt, insbesondere kann nicht schlichtweg davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe sich einer "Wehrdienstverweigerung" schuldig gemacht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010470.X02Im RIS seit
19.05.2003