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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass in der Abweisung des Antrages auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft mit dem Hinweis, ein "älteres Kind" könne - ungeachtet der Strafunmündigkeit - den Unrechtsgehalt seiner "strafrechtlich verpönten Verhaltensweisen" erkennen, im vorliegenden Fall auch bei Bedachtnahme auf die späteren Verwaltungsübertretungen des Beschwerdeführers keine im Sinne des Gesetzes gelegene Ermessensübung zu sehen ist.
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010601.X04Im RIS seit
20.06.2003