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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Da dem StbG 1985 keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist (vgl. E 3.12.2002, Zl. 2002/01/0002), hätte die belangte Behörde bei Bedachtnahme auf die selbständige Erwerbstätigkeit gegebenenfalls - je nach Art ihrer Gestaltung - vom Vorliegen eines höheren Grades der beruflichen Integration des Beschwerdeführers ausgehen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010229.X02Im RIS seit
05.05.2003