RS Vwgh 2003/3/25 2002/01/0229

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Veröffentlicht am 25.03.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Da dem StbG 1985 keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist (vgl. E 3.12.2002, Zl. 2002/01/0002), hätte die belangte Behörde bei Bedachtnahme auf die selbständige Erwerbstätigkeit gegebenenfalls - je nach Art ihrer Gestaltung - vom Vorliegen eines höheren Grades der beruflichen Integration des Beschwerdeführers ausgehen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010229.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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