RS Vwgh 2003/3/26 2001/13/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.2003
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/13/0303 2001/13/0304 2001/13/0305 2001/13/0307 2001/13/0309 2001/13/0311 2001/13/0313 2001/13/0315 2001/13/0316 2001/13/0314 2001/13/0312 2001/13/0310 2001/13/0308 2001/13/0306 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/13/0301 E 26. März 2003

Rechtssatz

Voraussetzung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft sowohl des Erbringers als auch des Empfängers der Lieferung oder sonstigen Leistung, wobei die Unternehmereigenschaft im Zeitpunkt der (Beendigung der) Leistung gegeben sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130302.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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