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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0033 98/13/0151Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0055 E 17. Dezember 1998 RS 2(hier ohne ersten Satz; EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Die Verschuldung aus einer betrieblichen Tätigkeit entsteht im Rahmen des mit dieser verbundenen Wagnisses, das der Unternehmer freiwillig auf sich genommen hat. Nach stRsp des VwGH wurde § 34 EStG 1972 nicht zu dem Zweck geschaffen, wirtschaftliche Misserfolge des Unternehmers, die verschiedenste Ursachen haben können, durch die Ermäßigung der Einkommensteuer anderer Steuersubjekte zu berücksichtigen und in einem solchen Fall die Steuerlast auf die Allgemeinheit abzuwälzen (Hinweis E 6. 11. 1991, 89/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998130072.X04Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
05.08.2019