RS Vwgh 2003/3/26 98/13/0072

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Veröffentlicht am 26.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1988 §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0033 98/13/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 20.11.1996, 96/15/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998130072.X05

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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