RS Vwgh 2003/3/26 97/13/0108

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Veröffentlicht am 26.03.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Soweit die als Betriebsausgaben geltend gemachten Bewirtungsspesen lediglich der Kontaktpflege dienten und damit nur einen werbeähnlichen Aufwand begründen, fallen sie unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Hinweis E 22.6.2001, 2001/13/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130108.X03

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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