RS Vwgh 2003/3/27 2000/09/0020

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Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 litb;

Rechtssatz

Angesichts des Umstandes, dass im Betrieb der Beschwerdeführerin nach ihrem Vorbringen nur eine inländische Dienstnehmerin beschäftigt ist, sind die Voraussetzungen einer Schlüsselkraft im Sinne des § 4 Abs. 6 Z 3 lit. b AuslBG (auch) deshalb nicht erfüllt, weil dafür eine Mehrzahl von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer verlangt wird (Hinweis E 21.4.1994, Zl. 94/09/0001) (hier: Handelsvertreter).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090020.X05

Im RIS seit

09.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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