RS Vwgh 2003/3/27 99/15/0148

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Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Der bloße Antrag auf die Herbeischaffung von bzw Einsichtnahme in Gerichtsakten stellt keinen Beweisantrag iSd § 183 Abs 3 BAO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150148.X03

Im RIS seit

16.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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