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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §11 Abs1;Rechtssatz
Dass die beantragte Ausländerin hoch qualifiziert ist und über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, stellt für sich allein bloß ein einzelbetriebliches Interesse dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090160.X01Im RIS seit
18.06.2003