Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung eines Gegenstandes handelt es sich um eine Fachfrage, welche zum Gegenstand eines Sachverständigengutachtens zu machen ist. Bei der Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Denkmals hingegen handelt es sich um eine im Verfahren gemäß § 1 Abs. 2 DMSG zu beurteilende Rechtsfrage (Hinweis E 18.11.1998, Zl. 96/09/0244).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090029.X06Im RIS seit
14.07.2003Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012