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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Mit der Benennung des Rechtes auf Unterbleiben der Wiederaufnahme der Verfahren bezeichnet die Beschwerde einen tauglichen Beschwerdepunkt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150179.X02Im RIS seit
22.05.2003