RS Vwgh 2003/3/27 99/15/0179

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Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Benennung des Rechtes auf Unterbleiben der Wiederaufnahme der Verfahren bezeichnet die Beschwerde einen tauglichen Beschwerdepunkt.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150179.X02

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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