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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1997/I/078;Rechtssatz
Es besteht keine Ausnahme dahingehend, dass die Beschäftigung von Ausländern als Teilzeitarbeitskräfte keinen Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Abs. 3 Z 7 AuslBG erfordere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001090190.X01Im RIS seit
09.07.2003