RS Vwgh 2003/3/27 2000/15/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Aufwendungen für Tageszeitungen zählen grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Hinweis E 26. April 2000, 96/14/0098). Die Eignung einer Tageszeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, ändert nichts daran, dass Zeitungen auch bei einem Lehrer dem Bereich der privaten Lebensführung zugerechnet werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150226.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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