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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs7;Rechtssatz
Die Überschreitung der Bundeshöchstzahl, die Berechnung dieser Überschreitung und die Anwendungsvoraussetzungen des § 4 Abs. 7 AuslBG werden von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen. Solcherart durfte die belangte Behörde zu Recht davon ausgehen, dass die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung - im Hinblick auf die damit verbundene weitere Überschreitung der Bundeshöchstzahl 1999 - im Bundeshöchstzahlenüberziehungsverfahren zu prüfen war (Hinweis E vom 16. Dezember 1997, Zl. 97/09/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090020.X01Im RIS seit
09.07.2003