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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die (Nicht-)Alkoholisierung des Besch zugelassen hätten (Hinweis E 11. September 1987, 87/18/0046).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ZeugenBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungBeweismittel ZeugenBeweismittel ZeugenbeweisAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001020139.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
01.08.2013