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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines Strafgefangenen als aussichtslos mangels Bescheidcharakters des angefochtenen Schreibens; kein rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Inhalt einer ablehnenden Mitteilung hinsichtlich aufsichtsbehördlicher Maßnahmen bzw einer bloßen Information über die Weiterleitung einer EingabeRechtssatz
Der Mitteilung einer Behörde, sie finde zu aufsichtsbehördlichen Maßnahmen keinen Anlass, fehlt ebenso jeder rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt (vgl VfSlg 5623/1967, 10023/1984, 14223/1995, 16087/2001) wie der bloßen Information über die Weiterleitung einer Eingabe (vgl zB VfSlg 14624/1996). Dem bekämpften Schreiben kommt daher ein individuell-normativer Inhalt nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Aufsichtsrecht Nichtgebrauchnahme, Strafvollzug, Beschwerderecht, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B1277.2005Dokumentnummer
JFR_09949074_05B01277_01