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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §36c Abs1;Rechtssatz
Nach § 36c Abs. 1 AlVG 1977 ist eine Voraussetzung, dass ein Verlangen der regionalen Geschäftstelle auf Vorlage der entsprechenden Nachweise und Erklärungen an die jeweilige Person gerichtet wird. (Hier: Es fehlt an Anhaltspunkten dafür, dass dem Bf als Leistungsbezieher aufgetragen wurde, die ihn betreffenden Nachweise im Sinne des § 36c Abs. 6 legcit zu erbringen, weshalb schon aus diesem Grund eine wesentliche Voraussetzung für eine Anwendung des § 36c Abs 6 legcit nicht vorlag. Da die belBeh zu Unrecht davon ausging, dass bezüglich des Bf auf Grund der unterbliebenen Vorlage von Unterlagen kein geringfügiges Einkommen anzunehmen sei, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999020366.X04Im RIS seit
05.05.2003