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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31998R1139 Etikettierung genetisch veränderter Lebensmittel;Rechtssatz
Zwar trifft es zu, dass das Bestehen eines Interesses des Verbrauchers an der Auskunft, ob den Kennzeichnungsvorschriften entsprochen worden ist, zu bejahen ist (vgl. etwa zum Bejahen des Interesses des Verbrauchers an der Auskunft, ob ein bestimmtes Lebensmittel als "diätetisches Lebensmittel" iSd § 7 Abs. 2 LMG 1975 angemeldet worden ist, das Erkenntnis vom 25. Jänner 1993, Zl. 90/10/0061). Eine (bloße) Beanstandung muss allerdings noch nicht bedeuten, dass ein Verstoß gegen Kennzeichnungsvorschriften gegeben ist. Ob dies der Fall ist, ist erst in dafür bestimmten behördlichen Verfahren, gegebenenfalls in Verwaltungsstrafverfahren zu klären.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000100052.X04Im RIS seit
26.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008