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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs1;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 97/10/0019 B 29. Jänner 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0421 23. Jänner 2003Rechtssatz
Wenn mit Bezeichnung und beigegebener "Verzehrempfehlung" darauf hingewiesen wird, dass ein Produkt der Nahrungsergänzung durch Zufuhr von Ballaststoffen diene, so kann schon deshalb und im Hinblick auf die erwähnte "Verzehrempfehlung", wonach morgens oder abends je ein bis zwei Esslöffel (ca 20 ml) vor der Mahlzeit eingenommen werden sollten, und auf den Hinweis auf einen "Bedarf" nicht gesagt werden, dass dieses Produkt vom durchschnittlich informierten Verbraucher als "Fruchtsaftgetränk" gesehen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100026.X04Im RIS seit
16.05.2003Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012