RS Vwgh 2003/3/31 2003/10/0026

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Veröffentlicht am 31.03.2003
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §17 Abs1;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 97/10/0019 B 29. Jänner 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0421 23. Jänner 2003

Rechtssatz

Wenn mit Bezeichnung und beigegebener "Verzehrempfehlung" darauf hingewiesen wird, dass ein Produkt der Nahrungsergänzung durch Zufuhr von Ballaststoffen diene, so kann schon deshalb und im Hinblick auf die erwähnte "Verzehrempfehlung", wonach morgens oder abends je ein bis zwei Esslöffel (ca 20 ml) vor der Mahlzeit eingenommen werden sollten, und auf den Hinweis auf einen "Bedarf" nicht gesagt werden, dass dieses Produkt vom durchschnittlich informierten Verbraucher als "Fruchtsaftgetränk" gesehen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003100026.X04

Im RIS seit

16.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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