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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33;Rechtssatz
Auf die Motive für eine vorsätzliche Verwirklichung der Abgabenverkürzung und der Finanzordnungswidrigkeit kommt es bei Beurteilung der Schuldfrage nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140248.X01Im RIS seit
23.05.2003