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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass aufgrund der Besonderheit des Falles (großes Ausmaß der notwendigen Sanierungen, schwierige Sanierungsverhältnisse, denkmalgeschütztes Gebäude) die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen rechtens im Sinne des § 52 Abs. 2 AVG erfolgt ist.
Schlagworte
Gebühren KostenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050076.X05Im RIS seit
21.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009