RS Vwgh 2003/4/3 2001/05/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2003
beobachten
merken

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
AVG §76 Abs1 idF 1998/I/158;
BauO NÖ 1976 §112 Abs1;
BauO NÖ 1976 §112 Abs2;
BauRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass aufgrund der Besonderheit des Falles (großes Ausmaß der notwendigen Sanierungen, schwierige Sanierungsverhältnisse, denkmalgeschütztes Gebäude) die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen rechtens im Sinne des § 52 Abs. 2 AVG erfolgt ist.

Schlagworte

Gebühren KostenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050076.X05

Im RIS seit

21.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten