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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1;Rechtssatz
Ob den Verwaltungsgerichtshof tatsächlich die Verpflichtung trifft, vor jedem Erkenntnis amtswegig das Weiterbestehen der Parteistellung der Prozessparteien zu prüfen, ist nicht zu erörtern, weil die Verletzung einer solchen "Pflicht" keinem der gesetzlichen Wiederaufnahmegründe unterzuordnen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051238.X06Im RIS seit
04.08.2003Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013