Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Dem gegenständlichen Kostenersatzverfahren gemäß § 76 AVG kommt wegen seiner Akzessorietät zur Instandhaltungspflicht ebenfalls ein "dinglicher Charakter" zu, und dieses bereits anhängige Kostenersatzverfahren war (jedenfalls nach den Umständen des Beschwerdefalles) mit dem Beschwerdeführer als "neuem" Miteigentümer fortzusetzen. Die Neudurchführung eines entsprechenden Verfahrens war nicht erforderlich, wobei sich der Beschwerdeführer das prozessuale Verhalten (Handlungen bzw. Unterlassungen) seiner Rechtsvorgänger im Eigentum zurechnen zu lassen hat (Hinweis E vom 27. Mai 1999, Zl. 98/06/0128).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050076.X03Im RIS seit
21.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009