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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass nach der Rechtsprechung des VwGH zu den §§ 4 ff Krnt BauvorschriftenG 1985 dem Nachbarn ein Rechtsanspruch darauf zusteht, dass nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die (vom Bauwerber begehrte) Ausnahme gewährt wird. Hier: betreffend § 9 Abs. 2 lit. a und b Krnt BauvorschriftenG 1985; keine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihrem subjektiven Recht auf Einhaltung der Abstandsflächen.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050024.X03Im RIS seit
22.05.2003