RS Vwgh 2003/4/3 2001/05/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2003
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §52;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/05/0280 E 20. Dezember 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Ist einem Vorstellungswerber im Berufungsverfahren ein Gutachten nicht zur Kenntnis gebracht worden, ist ihm das Gutachten jedoch anläßlich der Vorstellungserhebung vorgelegen, ist er darauf eingegangen und hat die Vorstellungsbehörde seine gegen das Gutachten gerichteten Argumente behandelt, so ist der der Gemeindebehörde unterlaufene Verfahrensfehler saniert (Hinweis E 19.6.1986, 86/06/0015).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050024.X04

Im RIS seit

22.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten