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27 RechtspflegeNorm
StGG Art5Leitsatz
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung des Beklagten auf künftige Leistung des Mietzinses aus der pünktlichen Zahlung der im Vergleich vereinbarten Raten und reduzierten Mietzinse nicht ableitbarRechtssatz
Im vorliegenden Fall konnte die beklagte Partei durch pünktliche Zahlung der im Vergleich vereinbarten Raten und der reduzierten Mietzinse für November 2004 bis April 2005 die Vollstreckung des Räumungstitels verhindern. Wohl wurde in diesem Vergleich über den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses für diesen Zeitraum disponiert; eine Verpflichtung der Beklagten, den Mietzins auf unbestimmte Zeit zu zahlen, lässt sich daraus aber nicht ableiten (vgl VfSlg 16701/2002, 17004/2003).
Schlagworte
Gerichts- und JustizverwaltungsgebührenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B547.2005Dokumentnummer
JFR_09949073_05B00547_2_01