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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Hinblick auf die Möglichkeit kongolesischer Behörden, eine Demonstration (an der der Asylwerber, ein Staatsangehöriger der Demokratischen Republik Kongo, teilgenommen hat) wahrgenommen zu haben, und im Hinblick auf deren mögliche Einschätzung des Asylwerbers als (politisch) gefährlich der Sachverhalt einer Ergänzung bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010038.X01Im RIS seit
16.05.2003