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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Den Beschwerdeführer würde nach seinen dem angefochtenen Bescheid zu Grunde gelegten Angaben bei seiner Rückkehr Folterung, allenfalls sogar bis zum Tod, erwarten, somit - im Zusammenhang mit der ihm wegen seiner Herkunft aus einem bestimmten Gebiet allenfalls unterstellten oppositionellen Gesinnung - unverhältnismäßige Maßnahmen, was für die Beurteilung der Asylfrage von Bedeutung sein kann (vgl. E 21.3.2002, Zl. 99/20/0401).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010435.X02Im RIS seit
30.05.2003