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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
In einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 vermag der Umstand, dass der Fremde das seinen gerichtlichen Verurteilungen zu Grunde liegende Fehlverhalten gegenüber seinen Familienmitgliedern gesetzt hat, die von ihm ausgehende Gefahr nicht zu verringern, zumal das Tatbild des von ihm übertretenen § 212 Abs. 1 StGB ("Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses") gerade (auch) auf den Schutz von minderjährigen Familienangehörigen abstellt, und er darüber hinaus mit diesem Vorbringen das Gewicht seines gravierenden Fehlverhaltens nach der StVO 1960 (drei Übertretungen des § 5 Abs 1 StVO 1960) nicht zu schmälern vermag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000180066.X01Im RIS seit
20.05.2003