RS Vwgh 2003/4/10 2000/18/0066

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Veröffentlicht am 10.04.2003
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §212 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 vermag der Umstand, dass der Fremde das seinen gerichtlichen Verurteilungen zu Grunde liegende Fehlverhalten gegenüber seinen Familienmitgliedern gesetzt hat, die von ihm ausgehende Gefahr nicht zu verringern, zumal das Tatbild des von ihm übertretenen § 212 Abs. 1 StGB ("Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses") gerade (auch) auf den Schutz von minderjährigen Familienangehörigen abstellt, und er darüber hinaus mit diesem Vorbringen das Gewicht seines gravierenden Fehlverhaltens nach der StVO 1960 (drei Übertretungen des § 5 Abs 1 StVO 1960) nicht zu schmälern vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000180066.X01

Im RIS seit

20.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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