RS Vwgh 2003/4/23 98/08/0264

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Das Nichtzustandekommen eines den Zustand der Arbeitslosigkeit beendenden (zumutbaren) Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen unter anderem dadurch verschuldet werden, dass der Arbeitslose den Erfolg seiner (nach Außen zutage getretenen) Bemühungen durch ein Verhalten, welches nach allgemeiner Erfahrung geeignet ist, den potenziellen Dienstgeber von der Einstellung des Arbeitslosen abzubringen, zunichte macht, verschuldet werden (Hinweis E 20. November 2002, 2002/08/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080264.X01

Im RIS seit

28.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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